AGB
§ 1 Angebot
Unser Angebot ist freibleibend hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
§ 2 Preis
Es gilt die jeweils am Tage der Auslieferung gültige Preisliste. Mündliche Preisabsprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Verkaufsbasis für alle abgeschlossenen Geschäfte bildet der DM-Preis unserer Preisliste, auch wenn in einer anderen Währung fakturiert und bestätigt worden ist. Verpackungskosten sowie Versand- und Versicherungskosten (falls von uns vorausbezahlt), werden auf der Rechnung extra berechnet.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind jeweils laut der unseren Auftragsbestätigungen gegebenen Konditionen zu zahlen. Für verspätete Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen von 2 % über dem von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite in Anrechnung zu bringen.
§ 4 Lieferung
Die Wahl der Versand- und Verpackungsarten bleiben uns überlassen, sofern sie nicht vom Vertragspartner ausdrücklich vorgeschrieben wird. Dies erfolgt sachgemäß, jedoch ist die Haftung- auch bei frachtfreier Bestellung- ausgeschlossen. Wir sind stets bemüht, die für den Vertragspartner günstigste Versandart zu wählen. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald sie der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist. Bei allen Teillieferungen wird jede einzelne Sendung gesondert berechnet und nach Maßgabe dieser Bedingungen behandelt. Durch uns bedingte Teillieferungen werden kostenmäßig wie eine Gesamtlieferung behandelt.
§ 5 Liefertermin
Vereinbarte Liefertermine sind abhängig von geordneten Arbeits- und Betriebsverhältnissen, wie auch von rechtzeitiger Ankunft der verwendeten Rohmaterialien. Bei Verzug der Lieferung kann nur Rücktritt vom Vertrag schriftlich nach angemessener Nachfrist verlangt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Material- und Arbeitskräftemangel, Streik, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt entbinden von der Lieferverpflichtung.
§ 6 Haftung und Mängelrügen
Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist uns dies vom Abnehmer unverzüglich. Jedoch spätestens 1 Woche nach Entgegennahme, schriftlich mitzuteilen. Wir behalten uns die Art des Gewährleistungsanspruches - Ersatz oder Nachbesserung- vor. Die Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung des Abnehmers. Die Annahme von unfreien Rücksendungen wird grundsätzlich verweigert. Bei anerkannten Mängeln wird die Rückholung von uns veranlasst, Sonderanfertigungen nach Kundenangaben können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bzw. ordnungsgemäßen Einlösung evtl. in Zahlung gegebener Schecks oder Wechsel, unser Eigentum. Die Waren bleiben auch im Falle des Weiterverkaufs unser Eigentum. Wird die Ware von dritter Stelle gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, uns umgehend per Einschreiben hiervon Mitteilung zu machen.
§ 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort der Lieferung ist Volkertshausen. Bei der Auslegung der Verkaufsbedingungen gilt in jedem Falle der Sinn- und Wortlaut des deutschen Textes.
§ 9 Salomonische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.